Software zum praktischen Umsetzen des hydr. Abgleichs

Zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen durch geeignete Maßnahmen in WG- und NWG-Bestandsgebäuden ist am 1. Oktober 2022 die EnSimiMaV in Kraft getreten. Die Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.
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Im Einzelnen beschreibt die EnSimiMaV Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft. Dabei verweist sie auf relevante Rechenanwendungen. Energieberater, Zertifizierer, TGA-Fachplaner, etc. sind aufgefordert, diese im Auftrag von Gebäude-Eigentümern für Nachweise anzuwenden und Maßnahmen zu planen. SOLAR-COMPUTER bietet dazu die passenden Software-Module; für Einfamilienhaus-Projekte ebenso wie für komplexe NWG. Ein Überblick:

Die EnSimiMaV verpflichtet Eigentümer von Bestandsbauten mit erdgasbetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen, bis zum 15. September 2024 verschiedene Planungs- und Umsetzungsleistungen durchführen zu lassen. So soll eine raumweise Heizlastberechnung nach gültiger DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 Basisdaten für alle weiteren Nachweise liefern. Heizflächen sollen geprüft und nötigenfalls in Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur optimiert werden. Ferner soll ein hydraulischer Abgleich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems durchgeführt und die Vorlauftemperaturregelung angepasst werden.

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B der ZVSHK-Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" des VdZ in aktualisierter Ausgabe April 2022 Ziffer 4.2 durchzuführen. Dies umfasst eine Rohrnetzberechnung zum Ermitteln der Druckverluste im Bestand zur Auslegung von Ventilen und Pumpen. Je Heizkreis sind u. a. Auslegungsvorlauf- und Heizkreisrücklauftemperatur, Gesamtdurchfluss und Pumpenförderhöhe nachzuweisen. Der Nachweis kann für Zweirohr-, Einrohr- und Fußbodenheizungen durchgeführt werden.

Energieberater-Lösung

Zum Bearbeiten von Einfamilienhaus- und Wohngebäude-Projekten bietet SOLAR-COMPUTER das neue Software-Bundle "Hydraulischer Abgleich" an. Das Bundle hat einen attraktiven Preis, ermöglicht umfassende Projekt-Anwendungen und ist äußerst komfortabel zu bedienen. Typische Anwender sind Energieberater.

TGA-Planer-Lösung

Zum Bearbeiten beliebig komplexer WG-und NWG-Projekte im Sinne der EnSimiMaV stehen ebenfalls Software-Lösungen zur Verfügung, die sich auf spezifischen Anforderungen eines Projektes zusammenstellen lassen. Typische Anwender sind TGA-Planer. U. a. können die SOLAR-COMPUTER-Pakete auch dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthalten, wie sie zum Prüfen und ggf. Umsetzen wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen der Wirtschaft gemäß § 4 der EnSimiMaV verlangt werden.

Zeichnungen nutzen

Ganz wesentlich in den Software-Lösungen ist auch die Option zum Nutzen ggf. vorhandener Zeichnungsdaten. Dienstleister können ihren Aufwand zur Datenerfassung für den hydraulischen Abgleich erheblich reduzieren, wenn dem Auftraggeber noch Zeichnungen seines Bestandsgebäudes vorliegen oder er diese beschaffen kann; im einfachsten Fall Grundriss-Zeichnungen auf Papier; bestenfalls dwg-, dxf- oder pdf-Dateien. SOLAR-COMPUTER hat deshalb beide o. g. Software-Lösungen mit entsprechenden Tools zum Nutzen vorhandener Zeichnungsdaten ausgerüstet.

U-Werte berechnen

Die im Rahmen des hydraulischen Abgleichs zu ermittelnden Raumheizlasten setzen die genaue Kenntnis der U-Werte der umschließenden Bauteile voraus. Eine bloße Abschätzung der U-Werte ist im Sinne der EnSimiMaV nicht zielführend. Falls dem Gebäudeeigentümer keine U-Wert-Nachweise (früher: k-Werte) zur Verfügung stehen, müssen diese vorab aus dem Schichtaufbau und den Baumaterialien berechnet werden. Aus diesem Grund beinhalten beide SOLAR-COMPUTER-Lösungen für den hydraulischen Abgleich das Programm "U-Wert-Berechnung" inkl. automatisiertem Datenfluss in die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1.





















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